Singen ist wieder möglich
Auf Grundlage der Corona-Verordnung des Landes hat Bischof Dr. Gebhard Fürst zum 10. Juni 2021 aktualisierte Regelungen für Gottesdienste und die Nutzung von Gemeindehäusern veröffentlicht:
Mehr Möglichkeiten
Dank der deutlich verbesserten Pandemie-Situation und der sinkenden Inzidenzen – auch im Stadtkreis Heilbronn – ist Schritt für Schritt wieder mehr möglich.
Für unsere Gottesdienste in der Kirche sowie im Freien gilt aktuell:
- Singen ist wieder erlaubt! Es wird aufgrund der Hygiene vorerst Liedblätter für jeden Gottesdienst geben.
- Es muss ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Gottesdienstbesuchern eingehalten werden.
- Alle ab 6 Jahren müssen eine medizinische Mund-Nasen-Bedeckung während des ganzen Gottesdienstes tragen, auch bei ärztlicher Befreiung.
- Alle Teilnehmer müssen ihren Namen mit Adresse und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse erfassen lassen.
- Bei Krankheitssymptomen darf man am Gottesdienst nicht teilnehmen.
- Die Gemeinde hat ein Hygienekonzept erstellt, vor und nach jedem Gottesdienst werden alle Kontakt-Oberflächen desinfiziert.
- Auf das Händeschütteln beim Friedensgruß muss vorerstverzichtet werden.
- Die Dauer der Gottesdienste ist nicht mehr begrenzt.
- Bei der Feier von Gottesdiensten besteht keine Verpflichtung zu einem Nachweis getestet/geimpft/genesen. Für diese Personengruppen gibt es auch keine weitergehenden Regeln/Möglichkeiten.
Es gelten unsere bekannten Gottesdienstzeiten:
- am Dienstag um 18:30 Uhr in der Heilig-Geist-Kirche in Horkheim
- am Donnerstag um 18:30 Uhr in St. Maximilian Kolbe in Sontheim
- am Samstag um 18:30 Uhr abwechselnd in der Heilig-Geist-Kirche und in St. Maximilian Kolbe
- am Sonntag um 10:30 Uhr in St. Martinus in Sontheim
Die jeweils aktuellen Gottesdiensttermine und Orte können Sie dem Kalender unserer Homepage entnehmen.
Weitere Hinweise zum kirchlichen Leben und zu Veranstaltungen:
- Selbstverständlich bleiben unsere St.-Martinus-Kirche und Heilig-Geist-Kirche als Orte des persönlichen Gebets außerhalb der Gottesdienstzeiten weiterhin tagsüber geöffnet.
- Das Tragen einer medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung ist jederzeit ab dem Betreten eines kirchlichen Gebäudes Pflicht.
- In unseren Gemeindehäusern sind wieder erste Veranstaltungen möglich. Die Vermietung bleibt zunächst ausgeschlossen.
- Bei vielen kirchlichen Veranstaltungen, die keine Gottesdienste sind, muss meist auf „die drei G“ geachtet werden, das heißt nur Geimpfte, Genesene oder Getestete können teilnehmen.
Hier auf unserer Homepage sowie auf der Internetseite der Diözese Rottenburg-Stuttgart finden sie immer die aktuellsten Informationen.
Bleiben Sie gesund und geben Sie aufeinander acht!