Regeln für Gottesdienste in der Advents- und Weihnachtszeit

Die folgenden Informationen stehen auf der Grundlage der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg gültig seit dem 1. Dezember 2020.
Es gilt außerdem die
Mitteilung des Bischofs zur aktuellen Lage vom 1. Dezember 2020 sowie die vom amtierenden Kirchengemeinderat in seinen Sitzungen beschlossenen Regelungen.

Solange es die Pandemie-Situation erlaubt, feiern wir auch weiterhin gemeinsam Gottesdienste:

  • am Dienstag um 18:30 Uhr in der Heilig-Geist-Kirche in Horkheim
  • am Donnerstag um 18:30 Uhr in St. Maximilian Kolbe in Sontheim
  • am Samstag um 18:30 Uhr abwechselnd in der Heilig-Geist-Kirche und in St. Maximilian Kolbe
  • am Sonntag um 10:30 Uhr in St. Martinus in Sontheim

Die jeweils aktuellen Gottesdiensttermine und Orte können Sie dem Kalender unserer Homepage entnehmen.
Alle Informationen zu den Gottesdiensten rund um Weihnachten und den Jahreswechsel entnehmen Sie bitte ab 7. Dezember unserer Homepage.

Für unsere Gottesdienste in der Kirche gilt Folgendes:

  • Der Gemeindegesang ist nicht gestattet.
  • Es muss ein Abstand von 1,5 Metern zwischen den Gottesdienstbesuchern eingehalten werden.
  • Man muss eine Mund-Nasen-Bedeckung während des ganzen Gottesdienstes tragen, auch bei ärztlicher Befreiung.
  • Der Zutritt zur Kirche ist beschränkt, deshalb ist eine vorherige Anmeldung notwendig. Alle Teilnehmer müssen ihren Namen mit Adresse und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse hinterlegen.
  • Bei Krankheitssymptomen darf man am Gottesdienst nicht teilnehmen.
  • Die Gemeinde hat ein Hygienekonzept erstellt.
  • Die musikalische Gestaltung durch eine begrenzte Anzahl von Sängerinnen und Sängern oder Bläsern ist möglich.
  • Auf den Friedensgruß muss verzichtet werden.

Für unsere Gottesdienste im Freien gilt Folgendes:

  • Bei einem Abstand von mindestens zwei Metern dürfen bis zu zwei Lieder mit Mundschutz gesungen werden (bis einschließlich 6. Januar möglich).
  • Man muss eine Mund-Nasen-Bedeckung während des ganzen Gottesdienstes tragen, auch bei ärztlicher Befreiung.
  • Der Zutritt zum Gottesdienstgelände ist beschränkt, deshalb ist eine vorherige Anmeldung zwingend notwendig. Alle Teilnehmer müssen ihren Namen mit Adresse und Telefonnummer oder E-Mail-Adresse hinterlegen.
  • Bei Krankheitssymptomen darf man nicht am Gottesdienst teilnehmen.
  • Die Gemeinde hat ein Hygienekonzept erstellt.
  • Die musikalische Gestaltung durch eine begrenzte Anzahl von Sängerinnen und Sängern oder Bläsern ist möglich.
  • Auf den Friedensgruß muss verzichtet werden.

Weitere Hinweise zum kirchlichen Leben und zu Veranstaltungen:

  • Selbstverständlich bleiben unsere St.-Martinus-Kirche und Heilig-Geist-Kirche als Orte des persönlichen Gebets außerhalb der Gottesdienstzeiten weiterhin tagsüber geöffnet.Bild einer medizinischen Mund-Nasen-Maske
  • Bei persönlichen Besuchen im Pfarramt St. Martinus sowie bei den Pastoralen Mitarbeiterinnen Cornelia Reus und Julia Scharla ist das Tragen einer Mund-Nasen-Maske Pflicht!
  • Beerdigungen, Taufen und Trauungen sind mit entsprechenden Regelungen zum Infektionsschutz möglich und werden durchgeführt. Bitte achten Sie für Ihre privaten Feiern auf die jeweils geltenden Maximalzahlen.
  • Die Gemeindehäuser bleiben weitestgehend geschlossen.
    Das Tragen einer Mund-Nasen-Maske ist jederzeit ab dem Betreten des Gebäudes Pflicht, außer wenn Sie auf einem festen Platz sitzen.

Hier auf unserer Homepage sowie auf der Internetseite der Diözese Rottenburg-Stuttgart finden sie immer die aktuellsten Informationen.

Bitte achten Sie in diesen Tagen ganz besonders auf sich und Ihre Mitmenschen!