Aktuelles zu den Ostergottesdiensten

Am Nachmittag des 25. März hat unser Bischof Dr. Gebhard Fürst verkündet: “Die Diözese Rottenburg-Stuttgart ermöglicht gemeinsame Feiern über die Kar- und Ostertage bis zu einer 7-Tages-Inzidenz von 200.

Für Heilbronn bedeutet dies nach aktuellem Stand, dass wir die Gottesdienste rund um Ostern wie geplant feiern können! Die Neuregelung sieht vor, dass keine Gottesdienste mit Besuchern mehr möglich sind, wenn die 7-Tages-Inzidenz an drei aufeinander folgenden Tagen bei über 200 pro 100.000 Einwohnern liegt. „Ich gehe davon aus, dass wir die Liturgien der Heiligen Woche mit unseren eingeübten und bewährten Hygienekonzepten und den Sonderregelungen zu den Ostergottesdiensten in verantworteter Weise feiern können“, betont Bischof Dr. Fürst.
Die ganze Nachricht aus Rottenburg sowie die aktuelle 47. Mitteilung zur Lage finden Sie hier auf der Homepage der Diözese.

Die Anmeldung für Oster-Gottesdienste in unserer Kirchengemeinde St. Martinus ist noch bis Mittwoch, 31. März um 12:00 Uhr möglich. Bitte nutzen Sie dazu das Anmeldeformular unter diesem Link: Anmeldung zu den Gottesdiensten an den Kar- und Ostertagen

Bitte beachten Sie den folgenden Hinweis:
Liebe Gottesdienstbesucher*innen,
wir haben ein wirksames Hygieneschutzkonzept für die Gottesdienste erstellt und halten uns auch an dieses. Leider kann ein Hygieneschutzkonzept nicht vor der Anordnung einer Quarantäne schützen, falls ein*e Gottesdienstteilnehmer*in positiv auf das Coronavirus getestet wird. Die Quarantäne ergibt sich aus den aktuellen Regelungen des Landes sowie den Regelungen des Robert-Koch-Instituts zur Kontaktpersonen-Nachverfolgung.
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis!

Beim Besuch all unserer Gottesdienste gelten die folgenden Regelungen zum Infektionsschutz:

  • Abstand von 1,5 Metern in alle Richtungen muss zu jeder Zeit (auch beim Kommuniongang) eingehalten werden
  • Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist jederzeit vor, während und nach dem Gottesdienst verpflichtend (auch bei ärztlicher Befreiung). Als „medizinische Maske” gelten sogenannte OP-Masken (Einwegmasken) oder auch Masken der Standards KN95/N95 oder FFP2. Bitte bringen Sie ihre eigene Maske mit. Die Regelung gilt für alle ab 6 Jahren!
  • Der Zutritt zum Gottesdienstgelände ist beschränkt und wird von Ordner*innen kontrolliert.
  • Der Einlass ist nur mit ausgedruckter Eintrittskarte möglich.
  • Nur Personen aus einem Haushalt dürfen zusammensitzen
  • Laufwege beachten, Personenkreuzungen vermeiden
  • Verbot von Gemeindegesang, die musikalische Gestaltung erfolgt durch eine begrenzte Anzahl von Sängern oder Bläsern
  • Kein Friedensgruß möglich
  • Zutritts- und Teilnahmeverbot bei Krankheitssymptomen

Foto des Bischofs: Diözese Rottenburg-Stuttgart