Werden Sie Kandidat für die Kirchengemeinderatswahl am 30. März 2025!
Warum sollte ich kandidieren?
Der Kirchengemeinderat nimmt zentrale Aufgaben innerhalb der Kirchengemeinde wahr. Gemeinsam mit dem Pfarrer leitet der Kirchengemeinderat die Kirchengemeinde und hat dabei drei wichtige Funktionen:
Als Katholikenrat vertritt der KGR die Katholik*innen am Ort. Er ist ansprechbar für die Anliegen und Fragen der Gemeindemitglieder und bringt sie an den entsprechenden Stellen ein. Er vertritt ihre Anliegen in der Öffentlichkeit und bringt sich im Namen aller Katholik*innen in das Geschehen im Sozialraum ein.
Als Pastoralrat gestaltet der Kirchengemeinderat das Leben einer Kirchengemeinde. Er berät und entscheidet über pastorale Schwerpunkte, das können zum Beispiel Antworten und Konzepte zu folgenden Fragestellungen sein: Welche inhaltlichen Schwerpunkte setzen wir als Gemeinde? Welche Zielgruppen und welche Themen nehmen wir verstärkt in den Fokus? Welches Verständnis von Kirche-Sein, Gemeinde oder Spiritualität trägt unser Gemeindeleben?
Als Kirchensteuerrat behält der Kirchengemeinderat die Finanzen der Kirchengemeinde im Blick und entscheidet über die Verwendung der zur Verfügung stehenden Mittel. Er trägt die Verantwortung für die sach- und fachgerechte Verwendung der Gelder. Dazu beschließt er den jährlichen Haushaltsplan der Kirchengemeinde.
Was erwartet mich im KGR?
Der Kirchengemeinderat trifft sich in regelmäßigen Abständen zu Sitzungen, um Themen zu beraten, Expert*innen anzuhören und konkrete Beschlüsse zu fassen.
Nach der konstituierenden Sitzung im Frühjahr findet für alle Kirchengemeinderäte einer Seelsorgeeinheit eine Schulung (Tag der Räte) statt, um sich gegenseitig kennenzulernen, aber auch, um inhaltliche Einblicke in die Themen der Diözese zu bekommen. Die Schulung unterstützt somit gerade die neuen Mitglieder für ihre zukünftige Arbeit.
Wo melde ich mich, wenn ich Interesse habe oder jemanden zur Wahl vorschlagen möchte?
Alle Katholikinnen und Katholiken ab 18 Jahren, die zur Kirchengemeinde gehören, können kandidieren und gewählt werden. Alle Katholikinnen und Katholiken ab 16 Jahren, die zur Kirchengemeinde gehören, dürfen wählen und können Kandidatinnen und Kandidaten vorschlagen. Der Stichtag für den Eingang von Wahlvorschlägen ist der 19. Januar 2025. Der Wahlausschuss prüft danach alle eingegangenen Wahlvorschläge und stellt spätestens am 9. Februar 2025 den endgültigen Wahlvorschlag fest. Dieser enthält alle Namen der Kandidierenden für die KGR-Wahl am 30. März 2025.
Bei Interesse oder Fragen nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Vorsitzende des Wahlausschusses ist Pastoralreferentin Jessica Knopik: jessica.knopik@drs.de, Telefon 07131 741-4003