Corona – Informationen zu Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen
Die folgenden Informationen stehen auf der Grundlage der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg sowie der Mitteilung des Bischofs zur aktuellen Lage vom 7. September 2020. Darüber hinaus gelten die vom amtierenden Kirchengemeinderat in seinen Sitzungen beschlossenen Regelungen.
Solange es die Pandemie-Situation erlaubt, feiern wir gemeinsam Gottesdienste:
- am Dienstag um 18:30 Uhr in der Heilig-Geist-Kirche in Horkheim
- am Donnerstag um 18:30 Uhr in St. Maximilian Kolbe in Sontheim
- am Samstag um 18:30 Uhr abwechselnd in der Heilig-Geist-Kirche und in St. Maximilian Kolbe
- am Sonntag um 10:30 Uhr in St. Martinus in Sontheim
Die jeweils aktuellen Gottesdiensttermine und Orte können Sie dem Kalender unserer Homepage entnehmen.
Für unsere Gottesdienste gilt Folgendes:
- In jeder unserer drei Kirchen gilt für die Gottesdienste eine maximale Teilnehmerzahl, die aufgrund der Größe und der notwendigen Abstände berechnet ist.
Wir behalten uns vor, wenn alle Plätze belegt sind, weitere Teilnehmer*innen abzuweisen. - Wir empfehlen deshalb weiterhin die Anmeldung für die Gottesdienste über das Pfarramt St. Martinus!
- Angemeldete Teilnehmer*innen haben beim Einlass Vorrang. Alle weiteren Sitzplätze werden in der Reihenfolge der Ankunft vergeben.
Bitte haben Sie Verständnis, dass es unter Umständen vorkommen kann, dass keine Plätze für einen Gottesdienst mehr zur Verfügung stehen! - Um das Tragen einer Mund-Nasen-Maske beim Betreten und Verlassen der Kirche wird dringend gebeten!
- Als Eingang ist jeweils der Haupteingang der Kirche festgelegt, das Verlassen geschieht über Seitenausgänge. In der Kirche sind Laufwege sowie feste Sitzplätze markiert.
- Der Einlass in die Kirche wird durch Ordner*innen geregelt und ist jeweils ab 20 Minuten vor Gottesdienstbeginn möglich.
- Die Ordner*innen weisen jedem Gottesdienstbesucher seinen Sitzplatz zu.
- Unmittelbar beim Hineingehen in die Kirche sind die Hände zu desinfizieren.
- Es gilt eine Abstandsregel von 1,5 Metern beim Betreten der Kirche, bei den Sitzplätzen und beim Hinausgehen.
- Laufwege und Abstandsregel gelten ebenso beim Austeilen der Kommunion!
- Der Gesang der Gemeinde ist bei kurzen Liedrufen, wie dem Halleluja, ab sofort wieder möglich. Auf ausführliche Lieder wird weiterhin verzichtet. Beim Singen ist das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung erwünscht! Es liegen keine Gesangbücher in der Kirche aus.
Die weitere musikalische Gestaltung erfolgt bis auf Weiteres durch Organisten, Kantoren, Bläser und einzelne Personen aus der Kirchengemeinde.
Weitere Hinweise zum kirchlichen Leben und zu Veranstaltungen:
- Selbstverständlich bleiben unsere St.-Martinus-Kirche und Heilig-Geist-Kirche als Orte des persönlichen Gebets außerhalb der Gottesdienstzeiten weiterhin tagsüber geöffnet.
- Bei persönlichen Besuchen im Pfarramt St. Martinus sowie bei den Pastoralen Mitarbeiterinnen Cornelia Reus und Julia Scharla ist das Tragen einer Mund-Nasen-Maske Pflicht!
- Beerdigungen, Taufen und Trauungen sind mit entsprechenden Regelungen zum Infektionsschutz möglich und werden durchgeführt.
- Unsere Chöre und die Musikkapelle führen ihre Musikproben unter strengen Hygieneauflagen durch. Bitte melden Sie sich bei Interesse vorab bei den Verantwortlichen und vermeiden Sie eine spontane Teilnahme.
- Die Gemeindehäuser werden für kirchliche Veranstaltungen geöffnet. Für jede Veranstaltung gibt es ein Konzept zum Infektionsschutz.
Die Vermietung an Vereine, Institutionen und Firmen ist möglich. Es gibt dafür jeweils ein Infektionsschutzkonzept. - Private Vermietungen der Gemeindehäuser sind bis 6. Januar 2021 ausgeschlossen.
Hier auf unserer Homepage sowie auf der Internetseite der Diözese Rottenburg-Stuttgart finden sie immer die aktuellsten Informationen.
Wir freuen uns dass persönliche Begegnung wieder möglich ist!
Danke, dass Sie auch weiterhin umsichtig bleiben und auf sich und Ihre Mitmenschen achten!