Neue Regeln zum Infektionsschutz
Die folgenden Informationen stehen auf der Grundlage der aktuell gültigen Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg
sowie der 66. Mitteilung des Bischofs zur aktuellen Lage vom 11. Januar 2022, die frühere Regelungen mit einschließt.
WICHTIG und NEU:
- Das Tragen einer FFP2-Maske ist jederzeit vor und in der Kirche verpflichtend!
Für alle Personen ab 18 Jahren sind Masken der Standards KN95/N95/KF94/KF95 oder FFP2 Pflicht. Für Kinder und Jugendliche zwischen 6 und 17 Jahren ist das Tragen einer medizinischen Maske (FFP2-Standard oder OP-Maske) notwendig. Bitte bringen Sie ihre eigene Maske mit! - Das Singen im Gottesdienst ist mit Maske in reduzierter Form erlaubt (2 Lieder plus kurze Rufe). Bitte bringen Sie dazu nach Möglichkeit Ihr eigenes Gotteslob mit!
- Die Gottesdienstdauer ist auf maximal 60 Minuten begrenzt.
Für die Gottesdienste in der Kirchengemeinde gilt weiterhin:
- Für alle Gottesdienste ist weiterhin eine Anmeldung vorab dringend empfohlen.
Die Anmeldung für einen Gottesdienst kann jeweils zu den regulären Öffnungszeiten des Pfarrbüros erfolgen. Für die Wochenend-Gottesdienste ist die Anmeldung bis Freitag, 12 Uhr, möglich:
per Telefon unter 07131/741-4000 oder per E-Mail an stmartinus.heilbronn@drs.de
Sie müssen für jede anzumeldende Person angeben:
den vollständigen Namen, die Adresse und die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse
Bei Überschreitung der maximal möglichen Teilnehmerzahl müssen nicht angemeldete Besucher*innen notfalls abgewiesen werden. - Bei ALLEN Gottesdiensten ist die Teilnehmererfassung mit vollständigem Namen, Adresse und Kontaktdaten weiterhin verpflichtend. Ein Check-In mit der Luca-App ist möglich.
- Der Einlass ist jeweils ab 20 Minuten vor Gottesdienstbeginn möglich. Es erfolgt eine Einlasskontrolle und Zuweisung der Sitzplätze durch Ordner*innen. Nur Personen aus dem gleichen Haushalt dürfen zusammensitzen.
- Achten Sie weiterhin auf Abstand (mindestens 1,5 m), Handdesinfektion und Hygieneregeln!
Weitere Hinweise zum kirchlichen Leben und zu Veranstaltungen:
- Selbstverständlich bleiben unsere St.-Martinus-Kirche und Heilig-Geist als Ort des persönlichen Gebets außerhalb der Gottesdienstzeiten weiterhin tagsüber geöffnet. Bitte beachten Sie, dass auch dann bei Besuchen die Maskenpflicht gilt!
- Das Pfarramt St. Martinus ist zu den üblichen Öffnungszeiten zu erreichen. Bitte erledigen Sie Ihr Anliegen möglichst telefonisch oder per E-Mail. Persönliche Besuche sind in dringenden Fällen möglich – es gilt Maskenpflicht.
- Beerdigungen werden durchgeführt. Taufen und Trauungen sind möglich.
- Proben unserer Chöre und der Musikkapelle können mit sehr strikten Infektionsschutzregeln in verkürzter Form stattfinden.
- In den Gemeindehäusern sind Veranstaltungen und Sitzungen erlaubt, es gibt jedoch strenge Auflagen. In der Alarmstufe gilt die 2G+-Regel.
- Private Vermietungen sind mit Auflagen und Hygienekonzept teilweise möglich.
Die aktuellsten und weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Diözese Rottenburg-Stuttgart.