Corona – was jetzt noch gilt

Der Staat hat umfangreiche Lockerungen der Regeln in der Corona-Pandemie gewährt. Der Bischof hat deshalb seine Regelungen am 5. April 2022 entsprechen angepasst.
In unseren kirchlichen Gebäuden und bei den Gottesdiensten gilt:

  • Die Maskenpflicht in unseren Kirchen (besonders bei der Feier von Gottesdiensten) gilt weiterhin.
    Von allen Personen ab 18 Jahren muss eine FFP2-Maske (oder vergleichbarer Standard) getragen werden.
  • Die Abstandsregel ist nur noch eine Empfehlung. Die entsprechenden Sitzplatz-Markierungen in den Kirchen werden entfernt.
  • Weiterhin steht Handdesinfektionsmittel an den Eingängen zur Verfügung.
  • Gesang ist erlaubt. Die Gesangbücher werden wieder ausgelegt.
  • Der Friedensgruß findet weiterhin ohne Handschlag statt.
  • Die Austeilung der Kommunion ist noch nicht als Mundkommunion möglich.
  • Die Kollekte wird am Ende des Gottesdienstes in Körben am Ausgang gesammelt.
  • Es wird regelmäßig gelüftet.
  • Die Weihwasserbecken werden ab Ostern wieder gefüllt und regelmäßig gereinigt.
  • Eine Anmeldung oder Teilnehmererfassung ist nicht mehr notwendig.
  • In den Gemeindehäusern gilt die Maskenpflicht bei Gesang und bei Gottesdiensten. Ansonsten wird das Tragen einer medizinischen Maske empfohlen.
  • Alle Veranstaltungen sind wieder erlaubt.

Bitte bleiben Sie weiterhin aufmerksam und rücksichtsvoll! Gemeinsam können wir unnötige Infektionen vermeiden!

Die aktuellen Regelungen des Bischofs finden Sie auch hier auf der Seite der Diözese Rottenburg-Stuttgart.