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Informationen zu Gottesdiensten und kirchlichen Veranstaltungen

Mit den Lockerungen in der Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg vom 4. Mai 2020 werden religiöse Zusammenkünfte erstmals wieder erlaubt. Bischof Gebhard Fürst und die Diözesanleitung haben Gottesdienste ab dem 9. Mai unter strengen Sicherheitsvorkehrungen wieder erlaubt. So muss unter anderem für jeden Gottesdienstort ein schriftliches Infektionsschutzkonzept vorliegen.

In den Kirchen der Heilbronner Gesamtkirchengemeinde finden ab 18. Mai wieder Gottesdienste statt.

Auch in unserer Kirchengemeinde St. Martinus werden wir ab Dienstag, 19. Mai wieder gemeinsam Gottesdienste feiern.
Diese finden regelmäßig und ausschließlich in der St.-Martinus-Kirche statt:

  • am Dienstag um 18:30 Uhr
  • am Donnerstag um 18:30 Uhr
  • am Samstag um 18:30 Uhr
  • am Sonntag um 10:30 Uhr
  • am Fest Christi Himmelfahrt (Donnerstag 21. Mai) findet der Gottesdienst schon morgens um 10:30 Uhr statt
  • ein zusätzlicher Gottesdienst ist geplant für den Pfingstmontag (1. Juni) um 10:30 Uhr

Für unsere Gottesdienste gilt Folgendes:

  • Gottesdienste werden vorerst bis zum 7. Juni ausschließlich als Wort-Gottes-Feier stattfinden, da die Eucharistie und die Austeilung der Kommunion besonders heikle Punkte im Infektionsschutz sind.
  • Aufgrund des Infektionsschutzes ist eine Teilnehmerbegrenzung notwendig: wir können maximal 38 Einzelplätze anbieten, bzw. wenn Sie als Paar oder Familie kommen sind insgesamt höchstens 52 Teilnehmer*innen möglich.
  • Sie müssen sich für jeden Gottesdienst, den Sie besuchen wollen, vorab anmelden:
    per Telefon unter 07131/741-4000 oder per E-Mail an stmartinus.heilbronn@drs.de
    Sie müssen jeweils den vollständigen Namen, die Adresse sowie die Telefonnummer oder E-Mail-Adresse jeder einzelnen anzumeldenden Person angeben
  • Die Anmeldung für einen Gottesdienst ist möglich jeweils bis zum Vortag des Gottesdienstes um 12 Uhr. Dafür ist das Büro am Samstag jeweils von 10 bis 12 Uhr zusätzlich zu den regulären Öffnungszeiten besetzt.
  • Der Einlass in die Kirche wird durch Ordner*innen geregelt und ist jeweils ab 20 Minuten vor Gottesdienstbeginn möglich.
  • Als Eingang ist der Haupteingang der Kirche festgelegt, das Verlassen geschieht über die Seiteneingänge. In der Kirche sind Laufwege sowie feste Sitzplätze markiert.
  • Die Ordner*innen weisen jedem Gottesdienstbesucher seinen Sitzplatz zu.
  • Es gilt eine Abstandsregel von 2 Metern beim Betreten der Kirche, bei den Sitzplätzen und beim Hinausgehen.Halten Sie besonders am Eingang, bei der Feststellung der Namen Abstand!
  • Unmittelbar beim Hineingehen in die Kirche sind die Hände zu desinfizieren.
  • Ein Mund-Nasen-Schutz wird nicht benötigt, ist aber empfohlen.
  • Gemeinsames Singen ist nicht möglich. Die Gesangbücher sind aus der Kirche entfernt.
  • Ein Ordnungsdienst überwacht die Auflagen.

Weitere Hinweise zum kirchlichen Leben und zu Veranstaltungen:

  • Selbstverständlich bleiben unsere St.-Martinus-Kirche und Heilig-Geist als Ort des persönlichen Gebets außerhalb der Gottesdienstzeiten weiterhin tagsüber geöffnet.
  • Das Pfarramt St. Martinus ist zu den üblichen Öffnungszeiten telefonisch und per E-Mail zu erreichen.
  • Die Pastoralen Mitarbeiterinnen Cornelia Reus und Julia Scharla sind weiterhin telefonisch und per E-Mail erreichbar. Bitte sehen Sie von persönlichen Besuchen weiterhin ab!
  • Unser Gemeindehaus bleibt bis mindestens 15. Juni für Veranstaltungen geschlossen.
  • Beerdigungen finden nach den behördlichen Vorgaben mit bis zu 50 Personen weiterhin statt.
  • Taufen können unter den Infektionsschutzregeln als Einzeltaufen stattfinden.
  • Trauungen sollen nach Möglichkeit verschoben werden. Sie sind im Einzelfall unter Beachtung aller Infektionsschutzmaßnahmen möglich.
  • Chöre und die Musikkapelle setzten ihre Proben und Veranstaltungen bis auf Weiteres aus.
  • Die Sonntagspflicht bleibt weiterhin ausgesetzt. Nutzen Sie die Hausgebete sowie die Fernsehgottesdienste und die Livestreams im Internet.

Hier auf unserer Homepage sowie auf der Internetseite der Diözese Rottenburg-Stuttgart (www.drs.de) finden sie immer die aktuellsten Informationen.

Wir freuen uns auf ein Wiedersehen! Achten Sie auf sich und Ihre Mitmenschen!

Langsame Rückkehr zu Gottesdiensten

Sicher haben Sie im Fernsehen und in der Presse von der Übereinkunft der Bischöfe und der Landesbischöfe mit der Landesregierung gehört, die einen Wiederbeginn der Gottesdienstfeiern unter großen Auflagen ermöglicht.

Für jede Kirche, in der Gottesdienste gefeiert werden sollen, muss ein eigenes schriftliches Schutzkonzept erstellt werden, um die Ansteckungsgefahr zu mindern. Zudem braucht es Verantwortliche, die darauf achten, dass das Schutzkonzept eingehalten wird. Unter anderem muss der Abstand der Gottesdienstbesucher, die nicht zusammenwohnen, mindestens zwei Meter betragen. Dementsprechend werden wir viele Vorkehrungen treffen müssen.

Das alles braucht Zeit. Deshalb haben die Heilbronner Pfarrer sich gemeinsam entschlossen, mit den Gottesdiensten erst ab Montag, den 18. Mai 2020 zu beginnen. Alles wichtige zum Ablauf und den Regelungen der Gottesdienste erfahren Sie im nächsten Kirchenblatt bzw. hier auf unserer Homepage.
Solange keine regelmäßigen Sonntagsgottesdienste stattfinden, wird wie bisher jeden Sonntag ein Gottesdienst um 10 Uhr aus dem Heilbronner Deutschordensmünster über den Fernsehkanal L-TV und YouTube übertragen. Außerdem finden Sie bis auf Weiteres auf den beiden letzten Seiten dieses Kirchenblatts einen Hausgottesdienst, den wir auch in unseren geöffneten Kirchen auslegen.

Diese besondere Zeit verlangt von uns allen hohe Aufmerksamkeit und Flexibilität. Beides hat den christlichen Glauben immer ausgezeichnet. Wenn wir jetzt gezwungen sind, uns auf Neues einzustellen, sind wir einmal mehr – doch diesmal Gottseidank gemeinsam – herausgefordert, im „Fremden“ den Auferstandenen zu erkennen: “Es ist der Herr!” (Joh 21, 7)

Dieser Text stammt aus einem Brief der Heilbronner Pfarrer, den Sie hier einsehen können.